Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Kurfürsten-Anlage 38 - 40, 69115 Heidelberg, Deutschland
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Ich hatte ein Telefonat mit einem Mitarbeiter des Gesundheitsamtes, da ich eine Frage zu meinem Covid19 Quarantäne Ende hatte (es war bereits der 11. Tag nach Symptombeginn und das GA hatte seit meinem positiven Test nicht einmal postalisch Kontakt zu mir aufgenommen).
Dieser Mitarbeiter war die unhöflichste Person, die ich jemals bei einem Servicetelefonat erlebt habe. Er hat mich konstant unterbrochen, als ich ihn dann selber unterbrechen musste, um zu Wort zu kommen, hat er einfach lauter weitergeredet. Nicht mal, nachdem ich ihn mehrfach auf sein unhöfliches Verhalten hingewiesen habe, hat er mich ausreden lassen. So jemanden kann man nicht an ein Telefon lassen. Schon gar nicht um ein städtisches Amt zu repräsentieren.
Außerdem hat er mich falsch informiert und den aktuellen Verordnungen des RKI widersprochen (die Zählweise der Quarantäne Dauer bei symptomatischer Erkrankung betreffend). Auch, dass ich seine Aussage angezweifelt habe, hat ihn nicht verunsichert, er hat auf seiner Falschaussage beharrt. Wirklich unverschämt!
Das einzige positive war, dass ich kaum Zeit in der Warteschlange verbringen musste (Freitags 11:30).
Das Gesundheitsamt datiert die Absonderung einen Tag später. Auf Nachfrage, wer mir den einen Tag jetzt zahlen wird, kommt nur die Antwort:
"Da kann ich Ihnen nicht weiterhelfen."
Der Arzt stellt wiederum nichts aus, weil die Absonderungspflicht ab POSITIVER TESTUNG gilt..
Nicht normal das ganze hier. Erst erzählen die mir dass viele Mitarbeiter im Urlaub sind, dann können die mir nicht mal von der Corona Abteilung einen Genesenschein erstellen, weil niemand das Telefon ab nimmt!!
Habe die schnauze voll.
Update 28.01.2022, 13:20 Uhr:
Die zwischenzeitlich vom Landratsamt/Gesundheitsamt vorgenommene Stellungnahme zur vorliegenden Monierung (s. u.) entbehrt wirklich jeder Grundlage. Der diensthabende Arzt verwies auf eine Dienstanweisung des Gesundheitsamts aus medizinischen Gründen - und nicht, weil eine Software noch nicht betriebsbereit war! Insbesondere wurde das Landratsamt/Gesundheitsamt auf die Stellungnahme des Gesundheitsamts Karlsruhe hingewiesen und angefragt, wann mit einer Revidierung der Dienstanweisung zu rechnen sei. Hierauf wurde lediglich erwidert, man habe der bisherigen Stellungnahme nichts mehr hinzuzufügen.
Und heute versucht man, den Vorgang zu vertuschen und die Verantwortung einer an gesetzlichen Regelungen vorbei getroffenen Dienstanweisung von sich zu schieben.
Dem Sozialministerium wurde der Vorgang bereits vor Tagen zur Kenntnis gebracht. Daß dieses die Vorgehensweise (Vorschiebung falscher Tatsachen -> medizinische Begründung der Dienstanweisung und nunmehr ein Nachschieben von Software-Problemen) als korrekt bestätigt hat, sollte schriftlich nachgewiesen werden. So kann man einem Amt ja keinen Glauben mehr schenken.
Update vom 28.01.2022, 21.40 Uhr:
Zwischenzeitlich liegt eine Stellungnahme des Sozialministeriums vor, die bestätigt, dass die gewünschte Impfung selbstverständlich möglich ist - und die betroffenen Landkreise vom Sozialministerium entsprechend informiert wurden. Von einer nicht betriebsbereiten Software ist hier offensichtlich nichts bekannt!
Ein großes Dankeschön in diesen doch für alle herausfordernden Zeiten.