Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt
Badstraße 23, 70372 Stuttgart, Deutschland
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Montag: 9–11
Dienstag: 9–11
Mittwoch: 9–11
Donnerstag: 9–11
Freitag: 9–11
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
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Ich rief dort an, und das erste was ich zu hören bekam, war eine Ansage, das der Anschluss erst ab 10.00 zu erreichen ist. Also rief ich dann gegen ca. 10.10 Uhr an und bekam die gleiche Ansage. Da wunderte ich mich schon und versuchte es 10 Minuten später noch einmal. Und siehe da Ich hatte eine Gesprächspartnerin Frau Kirchhofer am Telefon. Ich gab ihr das Aktenzeichen durch, und sie sagte mir Rotzfrech, den Vorgang hätte sie nicht mehr im PC. Ich erklärte ihr das mir Ihr PC ziemlich egal wäre und wollte wissen, weshalb ich diese Rechnung bekommen hätte? Sie Antwortete mir dafür müsse Sie erst in den Keller, und ich sollte Morgen wieder anrufen. Der Keller war sehr warscheinlich ein Paar Kilometer entfernt! Ich habe dann am nächsten Tag wieder mehrmals angerufen nach 10.00 Uhr und siehe da niemand zu erreichen. Nun werde ich die Rechnung zu meiner Entlastung an das Amtsgericht wegen nicht besetzen des Telefons und ungenügender Verwaltung zurücksenden.
Wenn dieses die Auffassung von korrekter Verwaltung sein soll, dann Danke ich denen Gerichten, die solch eine Handlungsweise nicht kennen.
Besondern der Verfahrensbeistand ist total manipulierbar. Wenn igr si eine ex wie ich habt dann wünsche ich euch Männern sehr viel kraft und Ausdauer!
Besonders wenn ihr Meike Bechmann habt
Die ist leicht zu manipulieren und lügt vor Gericht wie es nur geht gegen Männer....
Ich hoffe das Schicksal wird dich bestrafen !!
Nur dreck arbeitet da!
-Nachlassinsolvenz
-Aufgebotsverfahren
Diese werden auf der Seite des Amtsgerichts unter "Nachlasssachen" nicht erwähnt. Das kann nicht versehentlich vergessen worden sein.
Sie finden auch den Antrag auf Nachlassinsolvenz nicht beim Amtsgericht.
Auch einen Antrag für das Aufgebotsverfahren finden Sie nicht.
Online finden Sie den Antrag auf Nachlassinsolvenz nicht auf der Seite des Amtsgerichts, und den Antrag für das Aufgebotsverfahren finden Sie nur im Kontext von Grundstücken (Grundschuld/Hypotheken). Wie dieser abzuändern ist für Nachlasssachen, ist unklar.
Theoretisch brauchen Sie für keine dieser Angelegenheiten einen Anwalt. Aber alles ist so schwammig dahingeworfen, dass Sie selbstständig nicht weiterkommen. Das kann nicht ohne Absicht sein, wenn das von Menschen kommt die eine Dekade lang Recht studiert haben.
Beispielsweise wenn ich einen Erbschein beantragen will, um Einsicht auf das Bankkonto des Erblassers zu haben, aber dann auf dem Antrag Kontoguthaben eingetragen werden müssen...ohne zusätzlichen Kommentar.
Bin geschockt und enttäuscht wie sehr das Rechtssystem hier in Stuttgart versagt. Das wäre im Gerichtshof von Bayern ganz anders ausgegangen. Würde sogar null Sterne vergeben
Ich glaube die Dame hieß Frau Lutz.
Unfähig mit Menschen, vielleicht ohne Publikumsverkehr in ein Hinterzimmerchen sperren wär wohl das Beste.