EDEKA Stepper
Lessingstraße 6, 46562 Voerde (Niederrhein), Deutschland
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Die Auswahl an Produkten ist gut. Personal ist freundlich und hilfsbereit
NACHTRAG AUFGRUND DER ANTWORT:
Hallo Hr stepper, sie unterstellen mir die Wahrheit zu verzerren? Ich bin Angehörige der besagten Person und habe erlebt, was Ihr Verhalten ausgelöst hat.
Das einzige wofür sich auch gestern schon entschuldigt wurde war die fehlende vorherige Info (die zwar überflüssig ist da der Hund als Assistenzhund eine Kennung trägt)!
Was paragraph 12e Absatz 1 besagt wissen Sie also? Und dennoch haben Sie so reagiert?
Nach § 12e Absatz 1 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) darf Menschen mit Behinderung der Zutritt zu Anlagen oder Einrichtungen, die typischerweise für den allgemeinen Publikums- und Benutzungsverkehr zugänglich sind, nicht wegen der Begleitung durch Assistenz- oder Blindenführhunde verweigert werden. Eigentümer, Besitzer und Betreiber solcher Anlagen und Einrichtungen - hierzu zählen auch Lebensmittelunternehmer - trifft in diesen Fällen also eine Duldungspflicht.
Es tut mir leid aber von einem Wiederholendem klärendem Gespräch kann wohl nicht die Rede sein, eine öffentliche Entschuldigung wäre da wohl der Richtige Weg.