TOP ADAC Anwalt Christoph Schienbein ᐅ Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht
Lessingstraße 3, 51379 Leverkusen, Deutschland
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Der erste Punkt war die Forderung bzgl. der Reperaturkosten/Nutzungsentschädigung. Das erste Telefonat vor der Mandatserteilung war kurz und angenehm. Danach fing der Ärger an. Bei Unterschreiben der Mandatserteilung lediglich die Sekretärin vor Ort. Telefonisch war Herr Schienbein nach Mandatserteilung, zumindest für mich, nicht mehr zu erreichen. Über eine Woche lang habe ich mindestens einmal täglich angerufen, da die zuvor versprochenen Rückrufe nicht erfolgten. Aufgrund der nicht Beantwortung meiner Fragen bzgl. des Falles sind mir Kosten entstanden, welche mir natürlich nicht ersetzt wurden. Meine E-Mails, welche ich daraufhin schrieb, wurden mehrere Wochen später erst beantwortet, allerdings wurden meine darin gestellten Fragen entweder gar nicht oder nicht ausreichend beantwortet.
Zwischenzeitlich habe ich dummerweise auch noch ein Mandat bzgl. des Schmerzengeldes erteilt, wobei ich schon dort wegen der schlechten Kommunikation mit etwas Unwillen unterschrieb, allerdings wollte ich auch nicht einen zweiten Anwalt einschalten.
Im Nachhinein ist man eben immer schlauer. Normalerweise trägt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten per Pauschale, dies war beim ersten Fall auch der Fall. Beim zweiten hat die Versicherung das Verursachen der Verletzung durch den Unfall abgestritten. (Obwohl am gleichen Tag beim Arzt gewesen, ist man dabei natürlich in einer schlechten Lage und lernt mal wieder, immer den Krankenwagen rufen.) Meiner Meinung nach müsste der Anwalt trotzdem per Fallpauschale von der Versicherung wie im ersten Fall entlohnt werden, fordert aber von mir 200€ und meint, ich könnte sie mir von der Versicherung durch Klage wiederholen. Das (Amts-)Gericht ist der Meinung, ich müsste ihn aufgrund der direkten Auftragsbeziehung entlohnen. Die nicht vorhandene Aufklärung bzgl. des potenziellen Kostenrisikos bei Abstreiten der Versicherung wird vom Gericht ignoriert. Das fehlende rechtzeitige Einbinden/Nachfragen nach einer vorhanden Rechtsschutzversicherung ebenso. Eine Beschwerde meinerseits bei der Rechtsanwaltskammer wird natürlich noch folgen.
Leider habe ich vor Mandatserteilung bei der Online Suche nach einem (ADAC) Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Leverkusen bei keinem eine Bewertung online gesehen, nun würde meine Wahl zumindest über das Ausschlussprinzip um die Anzahl 1 sinken.
Ich hoffe meine Erfahrung erspart Ihnen eine ähnliche Erfahrung und hilft Ihnen bei Ihrer Suche nach einem kompetenten Anwalt.
Ärgerlich ist eigl., dass man mindestens 1 Punkt vergeben muss bei der Bewertung, vlt. wurde deswegen zuvor noch keine Bewertung verfasst.
Scheinbar ist Herr Schienbein auch auf keinen Bewertungsplattformen für Anwälte gelistet. Dies würde man natürlich auch nur tun, wenn man positive Bewertungen erwarten würde
Der 3 u Anwalt.
Fast ein Grund beim ADAC auszutreten.
Sehr arogant und konnte mir nicht helfen aber die Kohle kassieren am liebsten 0 Sterne.