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Anwaltskanzlei SHP Stuttgart

Friedrichstraße 5, 70174 Stuttgart, Deutschland

Anwaltskanzlei SHP Stuttgart
Rechtsanwalt
4.2
17 Bewertungen
8 Kommentare
Wegbeschreibung
Q5MH+99 Stuttgart, Deutschland
+49 711 2241990
shp-anwaltskanzlei.de
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Montag: 9–12
Dienstag: 9–12
Mittwoch: 9–12
Donnerstag: 9–12
Freitag: 9–12
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
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Peter Bil
Peter Bil2 vor Jahren
Am Anfang war alles gut. Rechtsanwältin hat sich gut eingesetzt, und ich hatte gutes Gefühl. Dann kam es aber...mein Anliegen wurde von der Rechtsanwältin gar nicht vorm Gericht vorgetragen, bei Gerichtsverhandlungen liess sie sich durch einen jungen unerfahrenen Anwalt vertreten, der die ganze Verhandlung kein Wort sagte und unvorbereitet kam.Der Fall liegt schon viele Jahre zurück aber es belastet immer noch
Jens Hildenbrand
Jens Hildenbrand2 vor Jahren
Die Kanzlei SHP vertritt und berät unsere Unternehmen seit vielen Jahren kompetent und erfolgreich in allen Fragen des Arbeitsrechts.
Wir können deren Dienstleistung uneingeschränkt weiterempfehlen!
Peter Mann
Peter Mann2 vor Jahren
Ich arbeite seit vielen Jahren mit der Kanzlei SHP auf dem Gebiet des Arbeitsrechts mit Herrn Schmitt und Herrn Dr. Hartmann zusammen. Die Beratungs- und Lösungsansätze für meine mittelständischen Kunden waren immer pragmatisch, professionell und zielorientiert. SHP - Starke Partner für erfolgreiche Lösungen !

Herzlichen Dank für die transparente Darstellung von Chancen und Risiken bei komplexen Rechtsfragen im Arbeitsrecht.
Vincent A
Vincent A2 vor Jahren
Ich werde seit Jahren von Frau Ra. Protte und der SHP Kanzlei in einer komplexen Familienrechtlichen Angelegenheit sehr professionell und vertrauensvoll beraten. Ich schätze die langjährige Erfahrung, um mich effektiv außergerichtlich oder gerichtlich zu vertreten
Bärenpark Schwarzwald
Bärenpark Schwarzwald2 vor Jahren
Mit SHP ist man immer kompetent und gut beraten! Das komplette Team agiert durchweg freundlich und professionell. In Sachen Arbeitsrecht top!
Gert Widmann
Gert Widmann2 vor Jahren
14.03.2021:

Erteilung einer anwaltlichen Vollmacht

07.04.2021:

Besprechung mit RA Martin Schirmer bzgl. Klagerhebung. Zusage, den Gegner umgehend anzuschreiben

Keine Reaktion

17.05.2021:

Erneute Besprechung der bereits besprochenen Fakten bzgl. Klagerhebung mit der Zusage, den Gegner nunmehr umgehend anzuschreiben. „Ich mach’s, ich versprech’s!“

28.05.2021:

Mail an RA mit Bitte, den Gegner endlich anzuschreiben sowie danach umgehende Klagerhebung

31.05.2021:

Schreiben RA an Gegner

Danach mehrfache Aufforderungen zur Klagerhebung und entsprechende Zusagen seitens RA

20.07.2021:

Mail an RA mit Aufforderung zur Klagerhebung

Div. Telefonate mit Aufforderung zur Klageerhebung und jeweils entsprechender Zusage, dies kurzfristig zu erledigen. „Ich mach’s, ich versprech’s!“

30.07.2021:

Erneute Besprechung bekannter Umstände und Zusage Klageerhebung bis Ende August

17.08.2021:

Mail an RA mit ergänzenden Infos zur Klage

01.09.2021:

Mail an RA, wann Klageerhebung

20.09.2021:

Mail von RA, Klagentwurf sei fertig, Vorlage für 24.09.2021 angekündigt

04.10.2021:

Nachfrage per Mail, ob Klagerhebung lfd. Woche möglich

07.10.2021:

Nachfrage per Mail, wann Klage erhoben wird

11.10.2021:

Nachfrage per Mail, ob Klagerstellung wie angekündigt erfolgt ist

11.10.2021:

Mail v. RA: „Ja (Klage fertiggestellt), morgen telefonieren wir“

13.10.2021:

Mail an RA, da angekündigter Anruf nicht erfolgt, wann die angeblich fertige Klage zugesandt wird

18.10.2021:

Fristsetzung per Mail zur Klageinreichung bis spätestens 29.10.2021

27.10.2021:

Anruf in Kanzlei. RA Schirmer auf Seminar, er erhalte Nachricht mit Wichtigkeit HOCH und der Bitte um Rückruf

05.11.2021:

Anruf in Kanzlei, da kein Rückruf erfolgt. Sekretariat schickt erneut Mail an RA mit der Bitte um Rückruf

08.11.2021:

Anruf in Kanzlei. RA kündigt Anruf an für 11.11.2021 zwecks Terminierung einer weiteren Besprechung am 12.11.2021

12.11.2021:

Nachfrage per Mail, da angekündigter Anruf nicht erfolgt, wann der Termin stattfinden soll.

Rückruf RA, statt zeitaufwendiger Anfahrt und Besprechung könne er auch direkt die Klage am selben Mittag diktieren, andernfalls würde er die Akte mit nachhause nehmen und übers WE dort fertigmachen. „Am Montag hasch’s, ich versprech’s“!

Mail an RA Schirmer, dass Klagvorlage am 14.11.2021 unbedingt erforderlich

14.11.2021

Nachfrage per Mail, ob es endlich geklappt hat

14.11.2021:

Antwort RA, er sei noch dran an der Klage, die kommenden Tage jedoch verhindert und habe sich für 18.11.2021 einen Telefontermin eingetragen. O-Ton: „ Ich hab schließlich noch andere Akten auf dem Tisch, dann musch Dir halt jemand anderes suchen“. Auf Einwand, dann habe er mich angelogen: „Ja, ich kann’s nicht ändern, ja, isch halt so“

19.11.2021:

Mail an RA, da zugesagter Anruf nicht erfolgte. Letzte Fristsetzung zur Klageeinreichung bis 30.11.2021 sowie Hinweis auf entsprechende Google-Rezension

01.12.2021:

Mail an RA‘in Angelika Protte (das P von SHP), mit Betreff VERTRAULICH und u.a. mit der Bitte, bevor sie mit Dritten darüber spreche, zuvor mich zu kontaktieren

03.12.2021:

Vorlage Klagentwurf durch RA Schirmer nebst Übermittlung einer Rechnung in vierstelliger Höhe mit der Bitte um zeitnahe Überweisung

08.12.2021:

Mail von RA, meine Änderungen und Ergänzungen würden eingearbeitet bzw. entsprechend ergänzt und mir nochmals zur Überprüfung zukommen zu lassen. „Der Unterzeichner beabsichtigt dann die Klage in der nächsten Woche zu finalisieren und beim Landgericht einzureichen.“

18.01.2022:

Auf die Mail v. 01.12.2021 an RA’in Protte erfolgte auch nach 7 Wochen keine Reaktion .

Auf die Mail v. 08.12.2021 von RA Schirmer (Ankündigung Klagerhebung) erfolgte keine Reaktion und auch nicht die angekündigte Klagerhebung.

Der Kanzlei SHP wurde mit heutigem Datum die Vollmacht v. 14.03.2021 in vorgenannter Angelegenheit entzogen.
Helbing „BigJo Lebowsky“ Franziskus
Helbing „BigJo Lebowsky“ Franziskus2 vor Jahren
super schnelle kompetente arbeit! Danke.
Gernold Hildebrand
Gernold Hildebrand2 vor Jahren
SHP ist eine exzellente Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht, egal ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber. Die SHP-Anwälte kämpfen für Ihr Recht. Unsere Prozesse waren ausnahmslos erfolgreich.
Selbstverständlich haben wir genauso sehr gute Erfahrungen mit anderen Fachgebieten der Kanzlei gemacht.
Wenn wir wieder anwaltliche Unterstützung brauchen ist SHP für uns immer 1. Wahl!
Hildebrand GmbH, Stuttgart
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