Kanzlei SHB PartG mbB
Kiellinie 84, 24105 Kiel, Deutschland
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Dienstag: 9–12
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Donnerstag: 9–12
Freitag: 9–14
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
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Herr Hahn lies sich dabei von mir und meinen Sturkopf nie beirren und hat immer wieder auf seinen großen Erfahrungsschatz zurückgegriffen, Überzeugungsarbeit geleistet und nie aufgegeben. Dabei hat er mich immer an dem Punkt abgeholt an dem ich gerade war.
Es beeindruckt mich immer wieder wie ein sehr guter Anwalt wie in diesem Fall Herr Hahn mit messerscharfen Verstand eine Problematik auf den Punkt bringen kann und dabei die Gegenseite vorführt und der Lächerlichkeit preisgibt.
In einer für mich sehr schwierigen Zeit habe ich mir sein Schreiben fast jeden Tag 3x durchgelesen und schon war meine Stimmung angehoben. Ich konnte in mich hineinlachen, schmunzeln, Schadenfreude empfinden und tiefste Genugtuung verspüren. Das ist unbezahlbar und macht einen sehr guten Anwalt aus.
Herr Hahn hat mich übrigens durch seine empathische, telefonische Beratung überzeugt. Nach unserem Telefonat wusste ich sofort: "Den will ich haben!" und habe alle zuvor kontaktierten Anwälte eine Absage erteilt. Ich habe auf mein Bauchgefühl gehört und bin nicht enttäuscht worden.
Ich habe mich immer sehr gut vertreten gefühlt. Die Gegenseite kann sich auf jedenfall schon mal warm anziehen. Man ist bei Herrn Hahn in den besten Händen. Für mich hätte es keinen besseren Anwalt geben können.
Er erreichte die Zahlung eines Schadensersatzes, nachdem die Versicherung des Zahnarztes erst die von der Zahnärztekammer vorgeschlagene Vergleichszahlung ganz abgelehnt hatte.
Ich habe Herrn Professor Dr.Dr. Kaatsch als aussergewöhnlich kompetent, erfahren und freundlich erlebt. Vielen Dank nach Kiel in die Kanzlei SHB.
Mir wurde sehr schnell und kompetent geholfen, und ich fühlte mich jederzeit in den besten Händen.
Ich komme gerne wieder und kann die Kanzlei jedem nur wärmstens weiterempfehlen.
Was war passiert? Meine Frau wurde Mitte 2020 unverschuldet von einem Fahrzeug angefahren. Sie selbst kam zum Glück relativ glimpflich davon. Der reine Sachschaden (also ohne Verdienstausfall, Behandlungskosten, etc.) betrug etwa 1.000 €. Wir haben uns nach dem Unfall sofort an Herr Hahn gewandt. Warum? Zunächst einmal weil Herr Hahn Fachanwalt für Verkehrsrecht ist und somit besonders qualifiziert sein sollte, Verkehrsunfälle abzuwickeln. Zum anderen richtet sich das Honorar der Rechtsanwälte nach dem sog. Streitwert. Es ist also nicht zu empfehlen, sich zunächst mit der Versicherung der Gegenseite auseinander zu setzen, welche dann meist nur einen Teil des Schadens bezahlt. Wenn die Versicherung nun z.B. 500 € bezahlt und man erst anschließend einen Rechtsanwalt aufsucht, beträgt der Streitwert nur noch den verbleibenden Restbetrag. Das Honorar für den Rechtsanwalt wird also ebenfalls geringer, was ggf. die Motivation beeinträchtigen könnte. Ein weiterer großer Punkt für die sofortige Einschaltung eines Rechtsanwaltes ist die sog. Waffengleichheit. Für die Versicherung sind die Abwicklung von Unfallschäden ihr tägliches Brot. Für den Geschädigten eben nicht. Die Einschaltung eines Rechtsanwaltes soll dafür sorgen, dass der Geschädigte von der Versicherung "nicht über den Tisch gezogen" wird - was leider der Regelfall ist. Auch wenn meine Frau und ich einen rechtlichen Hintergrund haben, sind wir keine Rechtsanwälte und wollten die Sache deshalb in professionellen Händen wissen.
Leider haben wir uns hier offenbar an die falsche Kanzlei gewandt. Die Kommunikation war zwar freundlich, jedoch sehr schleppend. Tatsachen wurden verdreht und man hatte das Gefühl, dass Herr Hahn überhaupt nicht richtig bei der Sache ist. Da wurden beispielsweise der Name falsch geschrieben, die Anzahl und das Geschlecht der Kinder falsch dargestellt und es wurden der gegnerischen Versicherung gegenüber Positionen doppelt geltend gemacht (was dort natürlich auffiel auf abgelehnt wurde).
Immer wieder mussten wir nachfragen. Nachdem die gegnerische Versicherung dann nochmal einen (geringen) Nutzungsausfall gezahlt hatte, sah Herr Hahn die Regulierung dann als abgeschlossen. Auch sah Herr Hahn die Chancen bzgl. eines weiteren gerichtlichen Vorgehens wegen des restlichen Nutzungsausfalls als gering und kostentechnisch unverhältnismäßig. Da Herr Hahn offenbar keine Lust und/oder Zeit hatte, unsere Interessen adäquat zu vertreten, stimmte meine Frau dem schließen der Akte zu. Sie äußerte jedoch auch zugleich Ihren Unmut über die magenhafte Vertretung durch Herrn Hahn. Der "Knüller" war dann die Antwort von Herrn Hahn. Dieser teilte mit, dass die gegnerische Versicherung nach internen Vorgaben handle. Dies sei hier die Zermürbungstaktik mit fortwährenden Kürzungen. Es würde nicht argumentiert, sondern einfach pauschal gekürzt.
Weiter teilte Herr Hahn mit, dass es sich natürlich finanziell nicht lohnen würde, derartige Mandate (wie dieses hier) zu betreuen. Dies tue er nur, um den Geschädigten zu helfen.
Zusammengefasst: Herr Hahn wusste also von der (miesen) Taktik der gegnerischen Versicherung, nahm das aber so hin und kämpfte gar nicht erst weiter für seine Mandantin sondern riet sogar noch von weiteren Schritten ab (trotz Rechtschutzversicherung).
Jede(r), die oder der einen Rechtsanwalt sucht, der sich mit Leidenschaft für die berechtigten Interessen seines Mandanten einsetzt, ist hier definitiv falsch. Und wenn Herr Hahn nun allen ernstes glaubt, er würde seinen Mandanten auch noch einen gefallen tun, Sie derart oberflächlich zu vertreten, dann fehlen uns hier einfach die Worte.
Wir haben anschließend selbst einen Brief an die gegnerische Versicherung geschrieben und nochmals einen dreistelligen Betrag erhalten. Dies wäre eigentlich Aufgabe von Herrn Hahn gewesen...
Ob Herr Hahn bei höheren Streitwerten mehr Engagement zeigt, können wir nicht beurteilen.
In der Verhandlung wurde für den Mandanten gekämpft ;-).
Vielen vielen Dank und ein großes Lob!