Habe vor 3Wochen ein Schreiben eingereicht, auf mein Geld warte ich vergebens.
Dem Bundesgerichtshof (BGH) zufolge ist die bisherige Gebührenerhöhungspraxis der Banken nicht rechtens. Darüber berichtete die Deutsche Presse-Agentur (dpa, Stand: 2. Juni). Nach Ansicht der Richter seien Änderungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Bank unwirksam, wenn sie nur aufgrund einer stillschweigenden Zustimmung wirksam werden (Az.: XI ZR 26/20).
Bisher verlief es nach gängiger Praxis bei vielen Geldinstituten so: Banken und Sparkassen informieren ihre Kunden mindestens zwei Monate im Voraus, wenn sie ihre Preise oder Geschäftsbedingungen änderten. Widersprachen die Kunden nicht, galt die Änderung als vereinbart.
Das ist nach dem neuen BGH-Urteil nun anders, wie dpa schildert. So müsse der Kunde bei der Gebührenerhöhung aktiv Ja sagen. Treten Änderungen der Geschäftsbedingungen bei Schweigen in Kraft, wird er demnach unangemessen benachteiligt. Das würde wiederum bedeuten, dass die Gebührenerhöhungen der vergangenen Jahre unwirksam seien. Kunden könnten dieses Geld von ihrer Bank oder Sparkasse eventuell zurückfordern, wie die Verbraucherzentralen erklären
Habe vor 3Wochen ein Schreiben eingereicht, auf mein Geld warte ich vergebens.
Dem Bundesgerichtshof (BGH) zufolge ist die bisherige Gebührenerhöhungspraxis der Banken nicht rechtens. Darüber berichtete die Deutsche Presse-Agentur (dpa, Stand: 2. Juni). Nach Ansicht der Richter seien Änderungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Bank unwirksam, wenn sie nur aufgrund einer stillschweigenden Zustimmung wirksam werden (Az.: XI ZR 26/20).
Bisher verlief es nach gängiger Praxis bei vielen Geldinstituten so: Banken und Sparkassen informieren ihre Kunden mindestens zwei Monate im Voraus, wenn sie ihre Preise oder Geschäftsbedingungen änderten. Widersprachen die Kunden nicht, galt die Änderung als vereinbart.
Das ist nach dem neuen BGH-Urteil nun anders, wie dpa schildert. So müsse der Kunde bei der Gebührenerhöhung aktiv Ja sagen. Treten Änderungen der Geschäftsbedingungen bei Schweigen in Kraft, wird er demnach unangemessen benachteiligt. Das würde wiederum bedeuten, dass die Gebührenerhöhungen der vergangenen Jahre unwirksam seien. Kunden könnten dieses Geld von ihrer Bank oder Sparkasse eventuell zurückfordern, wie die Verbraucherzentralen erklären